Ambulante Pflege

Ambulante Pflege in Schleswig-Holstein

Mit der ambulanten Pflege bei PNT erhalten Sie kompetente Pflege und Betreuung in Ihrem eigenen Zuhause. Wir unterstützen Sie in jeder Situation in Ihrem Alltag und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Bedürfnisse. Ein möglichst unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden führen, – wir helfen Ihnen dabei!

Die ambulante Kranken- und Altenpflege bieten wir im Kreis Segeberg und Kreis Herzogtum Lauenburg an.

Standort Flyer

Unsere Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege

Grundpflege

Die Hilfe bei den täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Aufstehen, Anziehen, Zubettgehen und Bewegung sind Beispiele für die Grundpflege. Die Pflegekasse refinanziert diese Leistungen im Rahmen der bewilligten Pflegestufe.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Behandlungen wie Medikamentenüberwachung, Wundbehandlung, Kompressionstherapien und Injektionen. Diese werden vom Arzt empfohlen und von den Krankenkassen finanziert.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Haushaltshilfe umfasst alle hauswirtschaftlichen Leistungen wie Einkaufen, reinigen der Wohnung, waschen der Wäsche, spülen des Geschirrs.

Häufige Fragen

Unter ambulanter oder häuslicher Pflege versteht man die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Sie wird von ambulanten oder mobilen Pflegediensten erbracht und ermöglicht den Pflegebedürftigen den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung.

Je nach Bedarf wird die pflegebedürftige Person mehrmals täglich oder einmal pro Woche vom ambulanten Pflegedienst besucht. So werden pflegende Angehörige entlastet.

Pflegefachkräfte, die im Rahmen der ambulanten Pflege tätig sind, übernehmen die folgenden Dienstleistungen:

Körperliche Tätigkeiten, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang.

Hauswirtschaftliche Versorgung, z. B. Hilfe bei der Reinigung.

Betreuung der pflegebedürftigen Person und Unterstützung im Alltag, z. B. Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen und Freizeitaktivitäten.

Beratung von Patienten und Angehörigen in pflegerischen Fragen und Vermittlung von Hilfsdiensten, zum Beispiel Essen auf Rädern und Krankentransporte bei Bedarf auch häusliche Krankenpflege, zum Beispiel Verabreichung von Medikamenten und Injektionen.

Normalerweise ist mindestens die Pflegestufe 2 erforderlich, um einen Anspruch auf häusliche Pflege zu haben. Aber auch eine schwere Erkrankung oder die Rückkehr aus dem Krankenhaus, zum Beispiel nach einer Operation, kann zu einem vorübergehenden Anspruch auf häusliche Pflege führen.

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können ambulante Pflege beantragen und den Pflegedienst frei wählen. Die notwendigen Leistungen und die Finanzierung werden im Vorfeld geklärt. Eine Übersicht über die Leistungen und Preise kann im Internet abgerufen oder kostenlos bei den Pflegekassen angefordert werden

Ausschlaggebend für die Kosten sind der Umfang und die Häufigkeit der Pflege. Die Pflegekasse übernimmt einen Anteil davon als Pflegesachleistung, bei einigen Leistungen rechnen wir als Pflegedienst auch mit den Krankenkassen oder Sozialämtern ab.

Die Pflegesachleistungen richten sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 1: 0 Euro pro Monat

Pflegegrad 2: 724 Euro pro Monat

Pflegegrad 3: 1363 Euro pro Monat

Pflegegrad 4: 1693 Euro pro Monat

Pflegegrad 5: 2095 Euro pro Monat

Nimmt der Pflegebedürftige die Sachleistungen nicht vollständig in Anspruch, bekommt er einen Teil des Pflegegeldes. Dieser kann zur Finanzierung zusätzlicher Hilfe durch Angehörige verwendet werden.

Wer den Pflegegrad 1 hat, erhält keine Pflegesachleistungen und kein Pflegegeld für ambulante Pflege. Sie haben aber wie alle anderen Pflegegrade Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser dient dazu, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern oder Angehörige zu entlasten, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme unseres Pflegedienstes. Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen dieses Geld allerdings nur für pflegerische Maßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung verwenden. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der körperlichen Selbstpflege verwendet werden, zum Beispiel für Hilfe beim Duschen

Als professioneller ambulanter Pflegedienst unterstützen wir unsere Patienten und entlasten ihre Angehörigen. Die Entlastung erfolgt nicht nur in körperlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Pflegeprofessionalität. Professionalität bedeutet, dass unsere Pflegekräfte pflegerisch ausgebildet sind und durch ihre tägliche Arbeit Routine und Erfahrung haben, die Angehörigen oft fehlen.

Ein anderer Aspekt ist die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der ambulanten Pflege zu Hause. Unsere Pflegekräfte müssen nicht nur die erbrachten Leistungen dokumentieren, was auch die Grundlage für die Abrechnung ist, sondern die Angehörigen haben dadurch einen sehr guten Einblick in die Arbeit unserer Pflegekräfte.

Die vertraute Umgebung, die Möglichkeit, weiterhin seinen Hobbys nachzugehen, und die weiterhin bestehende Gemeinschaft schaffen einen Wohlfühlfaktor, der es oft viel leichter und besser macht, Alterskrankheiten oder Behinderungen zu ertragen als in einer fremden und ungewohnten Umgebung.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Sie umfassen im Rahmen des SGB XI pflegerische Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxe:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Voll- oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Entkleiden und Anziehen
  • Mobilisation, Bettumstellung
  • Lagerung, Patientenbeobachtung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Die Behandlungspflege nach SGB V beinhaltet die Durchführung von ärztlichen Verordnungen oder ärztlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung durch unser geschultes Fachpersonal. Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Legen und Wechseln von Kathetern
  • Physikalische Maßnahmen, z. B. Einreibungen
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Kontrolle und Verabreichung von Medikamenten
  • Absaugen
  • Enterale Ernährung über PEG-Sonde
  • Ernährung über einen Port

Bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Ursachen erstattet die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für die Dauer von maximal vier Wochen pro Jahr. Bedingung ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten in eine Pflegestufe eingestuft ist.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Außerdem ist es möglich, Betreuungsleistungen auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Für Details wenden Sie sich bitte an unser Team.

Wir übernehmen die Betreuung, also die Bereitstellung individueller Hilfe für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Die Zeit können Sie als Pflegende/r nutzen, um sich zu entspannen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

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